Alle Preisangaben sind auf Großhandelsniveau rein netto zu verstehen.(ohne gesetzliche Umsatzsteuer) Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufs übernommen; insbesondere Fälle von höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, beispielsweise Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung und geben uns außerdem das Recht, unsere Lieferungen ohne Schadensersatzgewährung und ohne Nachlieferpflicht einzustellen. Schadensersatzansprüche aus Lieferungsverzögerung oder Lieferungseinstellung sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Dem Besteller verbleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht.